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Wissenswertes und Wichtiges!
Der respektvolle, tierschutzgerechte Umgang mit Tieren ist durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Art.20aGG) zum Staatsziel erhoben worden.(Aus einem Urteil des VG Magdeburg, 15.12.2014, AZ:1B1197/14)
Dem ist der Einzelne durch Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet - auch wenn er Tiere zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken hält.