(Un)schöne Bescherung am vierten Advent
Welpen im Schneetreiben ausgesetzt!
Am späten Nachmittag des 4. Advent (19.12.2010 gegen 17:20 Uhr) wurde bei heftigem Schneetreiben von einer Besucherin ein großer Karton auf dem Parkplatz vor dem Tierheim in Lauterbach gefunden...
In der Schachtel befanden sich zwei kleine, total verstörte Hundewelpen!
Zum Glück scheinen sie gesund zu sein und es wurde sofort ein Pflegeplatz für sie organisiert, denn ein Tierheimzwinger ist keine geeignete Welpenunterkunft.
Die ganze Sache ist umso verwerflicher, als das Tierheimpersonal zu der Zeit noch anwesend war, man hätte die Hunde also ordnungsgemäß abgeben können.
In diesem Fall ist es aber ein Verstoß gegen §3 Tierschutzgesetz (Aussetzen oder Zurücklassen eines Tieres, sich entziehen der Halter-/Betreuerpflicht), was mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden kann.
Zeugen fiel ein dunkles, kleineres Auto auf, das, trotz der schlechten Sicht- und Straßenverhältnisse, mit erheblicher Geschwindigkeit vom Tierheim aus die Vaitsbergstraße herunter fuhr.
Wo hatte man kürzlich Welpen, die plötzlich verschwunden sind? Wer Angaben über die Herkunft der kleinen Hunde machen kann, der soll sich bitte melden.
Das Aussetzen von Tieren ist kein Kavaliersdelikt (auch nicht in der Nähe eines Tierheims!), es ist verantwortungslos und schäbig und wird zu Recht vom Gesetzgeber bestraft.
P.S. Ende gut - alles gut, die Welpen sind am 6. Januar gemeinsam in ein neues Zuhause umgezogen!
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