Tier überfahren - und weiterfahren??
Die (tier-)rechtliche Seite...
Leider hört (schlimmstenfalls sieht) man immer wieder, dass jemand eine Katze, einen Igel oder sonst ein kleineres Tier, mit dem Auto überfährt und, da das Fahrzeug dadurch keinen Schaden nimmt, nicht anhält. Man fährt einfach weiter, ohne sich darum zu kümmern, ob das Tier den Zusammenstoß überlebt hat und schwerverletzt am Straßenrand liegt. Man glaubt auch noch, dass man im Recht sei...
Das stimmt nicht so ganz! Aus den Gesetzen geht nämlich eigentlich Folgendes hervor:
Es besteht eine Garantenpflicht aus Ingerenz für den Autofahrer der ein Tier anfährt, auch wenn er an dem Unfall keine Schuld hat.
Lässt er das durch den Unfall verletzte Tier einfach liegen, so macht er sich nach §17 Tierschutzgesetz durch Unterlassen strafbar. Der Fahrer wäre verpflichtet dem Tier zu helfen, es zum Tierarzt zu bringen oder zumindest einen Tierarzt an den Unfallort zu holen, etwaige Unannehmlichkeiten hat er in Kauf zu nehmen.
Außerdem könnte, unabhängig vom Wert des Tieres, auch immer eine Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung durch Unterlassen (§§303,13 Strafgesetzbuch), sowie wegen Fahrerflucht (§142 Strafgesetzbuch), gegeben sein - in Tateinheit zum Verstoß gegen §17 Tierschutzgesetz.
Nachrangig zum §17 Tierschutzgesetz kommt auch unterlassene Hilfeleistung nach §323c Strafgesetzbuch in Betracht.
Auch unbeteiligte Passanten sind verpflichtet dem verletzten Tier zu helfen, soweit dies möglich und erforderlich ist, sie können sich sonst der unterlassenen Hilfeleistung schuldig machen.
Also: halten Sie nächstens an, wenn Ihnen so etwas passiert oder Sie Zeuge eines solchen Vorfalls werden! Kümmern Sie sich um das Tier, holen Sie Hilfe, wenn es verletzt ist - Sie sind in der Pflicht!
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